Unterirdischer Teil des Alten Rathauses noch weitestgehend erhalten
Aus einem Schreiben des Landesamtes für Archäologie Sachsen-Anhalt vom 10.08.2001:
„... das Gebiet der mittelalterlichen/frühneuzeitlichen
Stadt Halle ist ein archäologisches Flächendenkmal gemäß §2 (2.4) DenkSchG
LSA. Das Areal des Alten Rathauses ist ein Kernpunkt dieses archäologischen
Flächendenkmals „Halle-Innenstadt“.
Nach dem Abbruch der aufgehenden Gebäudereste des teilzerstörten gotischen
Rathauses wurde das Gelände einplaniert und nicht wieder bebaut. So sind
die unterirdischen Baureste des Gebäudes und der Vorgängerbesiedlung sowie
die sie umgebenden Schichten in einem nahezu ungestörten Zustand noch
erhalten. Damit kommt diesem Kulturdenkmal eine sehr hohe überregionale
Bedeutung zu, und es ist vor Bodeneingriffen zu schützen.
Das LfA begrüßt daher, dass bei einem Wiederaufbau des historischen
Rathauses Fundamentreste und Kellerräume einbezogen werden sollen. ...“
(Hervorhebung: U. Schröder)
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