Zum möglichen Wiederaufbau das Alten Rathauses

 

Positionspapier (undatiert) des Beigeordneten für Planung und Umwelt der Stadt Halle
(Anlage zu einem Schreiben der Oberbürgermeisterin an Herrn W. Altrichter vom 06.12.2000):

Zum möglichen Wiederaufbau des alten Rathauses auf dem Marktplatz in Halle

Ausgelöst durch die bevorstehende Entscheidung zur Neubebauung der Nord-Ost-Ecke wird die Diskussion zum Wiederaufbau des alten Rathauses am Marktplatz wieder lebendiger. Es wurden hierzu kürzlich offene Briefe an alle Stadtratsfraktionen verteilt. In ihnen wird u. a. davor gewarnt, durch den Neubau an der Nord-Ost-Ecke vollendete Tatsachen zu schaffen, die zumindest architektonisch mit einem später wieder errichteten alten Rathaus nicht harmonieren könnten, womöglich sogar den Standort des alten Rathauses beeinträchtigen würden.

Es ist deshalb richtig, zu dieser Problematik eine Position zu definieren vor dem Hintergrund der Diskussionen der vergangenen Jahre zu diesem Thema:

  1. Unabhängig von der architektonisch/städtebaulichen und denkmalfachlichen Betrachtungsweise ist die offenkundige Identifikation vieler Hallenser und ehemaliger Hallenser mit dem alten Rathaus am Marktplatz für sich genommen von großer Bedeutung. Wie auch immer von jedem einzelnen die mit einem Wiederaufbau verbundene Symbolkraft gedeutet wird: Das alte Rathaus stiftet Identifikationsmöglichkeiten mit der Stadt und insbesondere mit der Altstadt. In einer Umbruchzeit, in der sich die Hallenser zwar erkennbar und in wachsendem Maße, aber noch keineswegs ausreichend mit Ihrer Stadt identifizieren, ist dieses Phänomen außerordentlich ernst zu nehmen. Zumal die Initiative zum Wiederaufbau des historischen Rathauses von den Bürgern selbst getragen wird. Sie ist Ausdruck einer Mitbestimmung in der Stadtentwicklung, die - aus der Sicht vieler Bürger - oft fremdbestimmt erscheint.

    Dies alles sind wichtige emotionale Aspekte für die politische Positionsbestimmung

  2. Der 1948 aufgrund einer demokratisch zustande gekommenen Entscheidung der halleschen Bürgerschaft erfolgte Abbruch des damals noch sanierungsfähigen alten Rathauses hat bis zum heutigen Tage eine Wunde am Marktplatz hinterlassen. Das einmalige Raumerlebnis eines der schönsten deutschen Marktplätze wurde zerstört, zumindest aber sehr empfindlich getroffen. Von einigen Hallensern abgesehen, die stolz sind auf die Größe ihres Marktplatzes, besteht ein großer Konsens darin (und nicht nur unter Stadtplanern, Architekten und Denkmalpflegern), diese Wunde durch eine Bebauung baldmöglichst wieder zu schließen.

    Das städtebauliche Oberziel, die Wunde zu schließen, hat Vorrang vor der Frage, ob dieses auf dem Wege einer Rekonstruktion oder eines modernen Neubaus erfolgen solle. Wenn also eine Rekonstruktion in der Bürgerschaft auf deutlich größere Akzeptanz stoßen sollte gegenüber einem modernen Neubau, dann sollte man sich diesem Wege nicht verschließen. Die Wiederherstellung der Raum-Dramaturgie des halleschen Marktplatzes ist wichtiger als der legitime Grundsatzstreit pro und kontra Rekonstruktion. Auch die Frage, ob die Kritik an moderner Architektur nun berechtigt sei oder nicht, sollte hierbei zweitrangig sein

  3. Der Wiederaufbau des alten Rathauses darf nicht nutzungsfrei diskutiert werden. In der Nutzungsfrage liegt das eigentliche Problem. Das Preisgericht formulierte als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes 1996/97 u. a.:
    „Der Ratshof wird auf Dauer Rathaus sein. Wird es wieder eingebaut, so muss die vorgesetzte Baumasse entweder eine Rathauserweiterung sein oder es muss ein Rathausvorplatz mit eigener Qualität entstehen. Rückseiten zum Rathaus müssen vermieden werden.“

    „Die ohne Zweifel vorhandenen gestalterischen Schwächen können nicht nur durch städtebaulich-historische Rekonstruktionen überwunden werden, die historische Situation erlaubt auch ganz neue, selbstbewusste, zeitgemäße gestalterische Interpretationen.“

    „Für die Begründung grundlegender Änderungen des Platzcharakters bedarf es bedeutender, der geistig-historischen Mitte der Stadt angemessener öffentlicher Nutzungen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Veränderungen stehen.“

    In dem vorweg gehenden Hochbauwettbewerb 1993 war ein „Technisches Rathaus“ Nutzungsvorgabe für eine Neubebauung vor dem Ratshof im Sinne einer Rathauserweiterung. Die Realisierung scheiterte an der Finanzierbarkeit in Verbindung mit einer nur geringen öffentlichen Akzeptanz der Wettbewerbsergebnisse.

    Das Preisgericht von 1997 ging nicht von einer historischen Rekonstruktion aus. Der Wiederaufbau des alten Rathauses ohne eine Rathausnutzung oder zumindest eine eng damit zusammenhängende Nutzung erscheint schwierig, vielleicht sogar widersinnig. Die Nutzung eines wiederaufgebauten alten Rathauses muss einen starken Bezug zur Öffentlichkeit, d. h. zu den Bürgern haben. Einzelhandelsnutzung z. B. erscheint nicht gerechtfertigt.

  4. Die Frage ist zu klären, was konkret unter Rekonstruktion verstanden wird. Das Beispiel des Halberstädter Rathauses am Fischmarkt verdeutlicht, dass ein modernen Nutzungsansprüchen genügender Wiederaufbau mit einer detailgetreuen Rekonstruktion unvereinbar ist. Hier wurde eine geschickte Kombination aus Alt und Neu gewählt. Der historische Bautypus wurde aufgegriffen. Aber die Fassadengestaltung stellt keine Kopie des alten Rathauses dar, sondern arbeitet mit historischen Zitaten, Spolien, historischen Baustoffen in Verbindung mit einer hierauf aufbauenden modernen Formensprache. Das Innere dieses Rathauses ist völlig neu. Auf diese Weise - nur auf diese Weise - entsteht auch die für jede gute Architektur kennzeichnende architektonische Einheit zwischen innen und außen. Eine bloße Fassaden- bzw. Kulissenarchitektur wird vermieden.

    Diese Art von weitergeführter, kritischer Rekonstruktion eröffnet große Spielräume in der Gestaltung des Bauwerkes und dessen städtebaulichen Zusammenklang z. B. mit dem Neubau der Nord-Ost-Ecke ebenso wie in der gesamten öffentlichen Diskussion. Eine Einengung des Themas auf eine historische Kopie ist nicht empfehlenswert.

    Es wird empfohlen, die öffentliche Diskussion zum Wiederaufbau des Alten Rathauses auf der Basis der vorgenannten 4 Grundsätze zu führen:

    - Identifikation und Symbolkraft eines Wiederaufbaus
    - Chance für eine städtebauliche Wiedergutmachung
    - dringende Klärung der Nutzung
    - keine Kopie, aber Wiedererkennbarkeit der typischen Merkmale des Alten Rathauses.

    Dr. Busmann
    Dezernat Planen und Umwelt

    [Hervorhebungen durch Unterstreichung: U. Schröder]

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