Zum möglichen
Wiederaufbau das Alten Rathauses
Positionspapier (undatiert) des Beigeordneten für
Planung und Umwelt der Stadt Halle
(Anlage zu einem Schreiben der Oberbürgermeisterin an Herrn W. Altrichter
vom 06.12.2000):
Zum möglichen
Wiederaufbau des alten Rathauses auf dem Marktplatz in Halle
Ausgelöst durch die
bevorstehende Entscheidung zur Neubebauung der Nord-Ost-Ecke wird die
Diskussion zum Wiederaufbau des alten Rathauses am Marktplatz wieder
lebendiger. Es wurden hierzu kürzlich offene Briefe an alle
Stadtratsfraktionen verteilt. In ihnen wird u. a. davor gewarnt, durch den
Neubau an der Nord-Ost-Ecke vollendete Tatsachen zu schaffen, die zumindest
architektonisch mit einem später wieder errichteten alten Rathaus nicht
harmonieren könnten, womöglich sogar den Standort des alten Rathauses
beeinträchtigen würden.
Es ist deshalb richtig, zu dieser Problematik eine
Position zu definieren vor dem Hintergrund der Diskussionen der vergangenen
Jahre zu diesem Thema:
Unabhängig von der
architektonisch/städtebaulichen und denkmalfachlichen Betrachtungsweise
ist die offenkundige Identifikation vieler Hallenser und
ehemaliger Hallenser mit dem alten Rathaus am Marktplatz für
sich genommen von großer Bedeutung. Wie auch immer von jedem einzelnen
die mit einem Wiederaufbau verbundene Symbolkraft gedeutet wird: Das alte
Rathaus stiftet Identifikationsmöglichkeiten mit der Stadt und
insbesondere mit der Altstadt. In einer Umbruchzeit, in der sich die
Hallenser zwar erkennbar und in wachsendem Maße, aber noch keineswegs
ausreichend mit Ihrer Stadt identifizieren, ist dieses Phänomen
außerordentlich ernst zu nehmen. Zumal die Initiative zum Wiederaufbau
des historischen Rathauses von den Bürgern selbst getragen wird. Sie
ist Ausdruck einer Mitbestimmung in der Stadtentwicklung, die - aus der
Sicht vieler Bürger - oft fremdbestimmt erscheint.
Dies alles sind wichtige emotionale Aspekte für die politische
Positionsbestimmung
Der 1948 aufgrund einer demokratisch zustande
gekommenen Entscheidung der halleschen Bürgerschaft erfolgte Abbruch
des damals noch sanierungsfähigen alten Rathauses hat bis zum heutigen
Tage eine Wunde am Marktplatz hinterlassen. Das einmalige Raumerlebnis
eines der schönsten deutschen Marktplätze wurde zerstört, zumindest
aber sehr empfindlich getroffen. Von einigen Hallensern abgesehen, die
stolz sind auf die Größe ihres Marktplatzes, besteht ein großer Konsens
darin (und nicht nur unter Stadtplanern, Architekten und Denkmalpflegern),
diese Wunde durch eine Bebauung baldmöglichst wieder zu schließen.
Das städtebauliche Oberziel, die Wunde zu schließen,
hat Vorrang vor der Frage, ob dieses auf dem Wege einer Rekonstruktion
oder eines modernen Neubaus erfolgen solle. Wenn also eine
Rekonstruktion in der Bürgerschaft auf deutlich größere Akzeptanz stoßen
sollte gegenüber einem modernen Neubau, dann sollte man sich diesem Wege
nicht verschließen. Die Wiederherstellung der Raum-Dramaturgie des
halleschen Marktplatzes ist wichtiger als der legitime Grundsatzstreit pro
und kontra Rekonstruktion. Auch die Frage, ob die Kritik an moderner
Architektur nun berechtigt sei oder nicht, sollte hierbei zweitrangig sein
Der Wiederaufbau des alten Rathauses darf nicht
nutzungsfrei diskutiert werden. In der Nutzungsfrage
liegt das eigentliche Problem. Das Preisgericht formulierte als Ergebnis
des städtebaulichen Wettbewerbes 1996/97 u. a.:
„Der Ratshof wird auf Dauer Rathaus sein. Wird es wieder eingebaut, so
muss die vorgesetzte Baumasse entweder eine Rathauserweiterung sein oder
es muss ein Rathausvorplatz mit eigener Qualität entstehen. Rückseiten zum
Rathaus müssen vermieden werden.“
„Die ohne Zweifel vorhandenen gestalterischen Schwächen können nicht nur
durch städtebaulich-historische Rekonstruktionen überwunden werden, die
historische Situation erlaubt auch ganz neue, selbstbewusste, zeitgemäße
gestalterische Interpretationen.“
„Für die Begründung grundlegender Änderungen des Platzcharakters bedarf
es bedeutender, der geistig-historischen Mitte der Stadt angemessener
öffentlicher Nutzungen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß
der Veränderungen stehen.“
In dem vorweg gehenden Hochbauwettbewerb 1993 war ein „Technisches
Rathaus“ Nutzungsvorgabe für eine Neubebauung vor dem Ratshof im Sinne
einer Rathauserweiterung. Die Realisierung scheiterte an der
Finanzierbarkeit in Verbindung mit einer nur geringen öffentlichen
Akzeptanz der Wettbewerbsergebnisse.
Das Preisgericht von 1997 ging nicht von einer historischen
Rekonstruktion aus. Der Wiederaufbau des alten Rathauses ohne eine
Rathausnutzung oder zumindest eine eng damit zusammenhängende Nutzung
erscheint schwierig, vielleicht sogar widersinnig. Die Nutzung eines
wiederaufgebauten alten Rathauses muss einen starken Bezug zur
Öffentlichkeit, d. h. zu den Bürgern haben. Einzelhandelsnutzung z. B.
erscheint nicht gerechtfertigt.
Die Frage ist zu klären, was konkret
unter Rekonstruktion verstanden wird. Das Beispiel des
Halberstädter Rathauses am Fischmarkt verdeutlicht, dass ein modernen
Nutzungsansprüchen genügender Wiederaufbau mit einer detailgetreuen
Rekonstruktion unvereinbar ist. Hier wurde eine geschickte Kombination aus
Alt und Neu gewählt. Der historische Bautypus wurde aufgegriffen. Aber die
Fassadengestaltung stellt keine Kopie des alten Rathauses dar, sondern
arbeitet mit historischen Zitaten, Spolien, historischen Baustoffen in
Verbindung mit einer hierauf aufbauenden modernen Formensprache. Das
Innere dieses Rathauses ist völlig neu. Auf diese Weise - nur auf diese
Weise - entsteht auch die für jede gute Architektur kennzeichnende
architektonische Einheit zwischen innen und außen. Eine bloße Fassaden-
bzw. Kulissenarchitektur wird vermieden.
Diese Art von weitergeführter, kritischer Rekonstruktion eröffnet große
Spielräume in der Gestaltung des Bauwerkes und dessen städtebaulichen
Zusammenklang z. B. mit dem Neubau der Nord-Ost-Ecke ebenso wie in der
gesamten öffentlichen Diskussion. Eine Einengung des Themas auf eine
historische Kopie ist nicht empfehlenswert.
Es wird empfohlen, die öffentliche Diskussion zum Wiederaufbau des Alten
Rathauses auf der Basis der vorgenannten 4 Grundsätze zu führen:
- Identifikation und Symbolkraft eines Wiederaufbaus
- Chance für eine städtebauliche Wiedergutmachung
- dringende Klärung der Nutzung
- keine Kopie, aber Wiedererkennbarkeit der typischen Merkmale des Alten
Rathauses.
Dr. Busmann
Dezernat Planen und Umwelt
[Hervorhebungen durch Unterstreichung: U. Schröder]
|
|